Windkraft: Rückendeckung aus Bestwig für geplante Flächen im Regionalplan-Entwurf

Windkraft: Rückendeckung aus Bestwig für geplante Flächen im Regionalplan-Entwurf
Windkraft: Rückendeckung aus Bestwig für geplante Flächen im Regionalplan-Entwurf

Bestwig. Die Gemeinde Bestwig stimmt den Windenergie-Bereichen zu, die mit der 19. Regionalplan-Änderung im Gemeindegebiet entstehen sollen. Dies ist eine der zentralen Aussagen, welche die Gemeinde Bestwig in ihrer Stellungnahme zu dem Planungsvorhaben abgeben wird. Das hat jetzt der Gemeinderat Bestwig einstimmig beschlossen.

Hintergrund: Die Bezirksregierung Arnsberg führt derzeit für den Ausbau der Windkraft ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans durch. Damit sollen – mit Blick auf die gesamte Region – die Flächenziele erreicht werden, welche Bund und Land vorgegeben haben: Im Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung ist festgeschrieben, dass bis Ende 2027 in NRW mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche für die Windkraft ausgewiesen sein müssen, bis Ende 2032 dann mindestens 1,8 Prozent. Die Landesregierung ist ihrerseits bereits einen Schritt weitergegangen und hat für die Planungsregion Arnsberg einen Flächenbeitrag von 2,13 Prozent der regionalen Gesamtfläche festgelegt.

Für das Gemeindegebiet Bestwig sehen die Überlegungen der Bezirksregierung sechs Windenergiebereiche vor: Im Arnsberger Wald in einem nordöstlichen Teilbereich (58,7 Hektar) und in einem kleinen östlichen Bereich im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark Antfeld, in Halbeswig und Nierbachtal nur in einem nördlichen Teilbereich um Kahlen Kopf und Ostenberg (77,90 Hektar), in Berlar der Bereich der bestehenden südlichen Konzentrationszone (19,35 Hektar), der Bastenberg (60,5 Hektar) sowie die Eismecke, wo der nördliche Teil der bestehenden Konzentrationszone enthalten ist (4,9 Hekar). Zusammen entspricht dies rund 3,2 Prozent des Gemeindegebietes.

Einstimmig signalisierten die Ratsmitglieder für die gemeindliche Stellungnahme zum Regionalplan-Entwurf ihre Zustimmung zu dieser Flächenkulisse. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Gemeinde Bestwig künftig über eine so genannte “Positivplanung” in Eigenregie weitere Flächen für eine Windkraft-Nutzung ausweisen wird.

Gleichzeitig regten die Ratsmitglieder an, dass die Festlegung von Solarenergiebereichen zeitnah in einem weiteren Regionalplanänderungsverfahren umgesetzt werden soll. Insbesondere entlang der A46 sehen Politik und Verwaltung in der Gemeinde Bestwig deutliche Potenziale, um per Photovoltaik Energie aus der “Kraft der Sonne” zu erzeugen. Dabei sei es wichtig, dass auch raumbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen ohne gesonderte projekt- bzw. themenbezogene Regionalplanänderungen umgesetzt werden können.

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Quelle: Gemeinde Bestwig
Fotocredits: Archiv

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