Verbraucher gewinnt „Europa-Verfahren“: 1.600 Euro für Sammelfigur eingeklagt

Verbraucher gewinnt „Europa-Verfahren“: 1.600 Euro für Sammelfigur eingeklagt

Ein Sammler aus Deutschland hat ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen gewonnen, nachdem eine kostbare Sammelfigur nie bei ihm ankam. Er leitete den für Laien oft unzugänglichen Prozess mit der Hilfe von „Justiz ohne Grenzen“ ein.

Sammler gewinnt dank „Justiz ohne Grenzen“ – der Hintergrund

Alexander aus Deutschland erwirbt eine Samurai-Figur bei einem französischen Online-Shop. Es handelt sich um ein Sammlerstück im Wert von rund 1.600 Euro mit Versandkosten. Leider währt die Vorfreude nicht lange, denn der Artikel wird nie geliefert. Der Online-Shop schiebt die Verantwortung auf das Versandunternehmen und will den Kaufpreis nicht erstatten.

Also wendet sich der Sammler an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV). Der Verein wirkt auf eine gütliche Einigung hin, aber das Unternehmen reagiert zunächst nicht und zeigt sich später uneinsichtig. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Bei Nicht-Lieferung muss der Online-Händler erstatten.

Glücklicherweise hat das ZEV ein weiteres Ass im Ärmel. Seit 2023 unterstützt es im Rahmen seines EU-finanzierten Projekts “ Justiz ohne Grenzen“ bei der Einleitung von sogenannten vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren im deutsch-französischen Kontext. Mit Unterstützung des Projektteams füllt Alexander das erforderliche Formblatt aus – auf Französisch, da ein Amtsgericht im Land des Online-Shops zuständig ist. Das Gericht akzeptiert das Verfahren und gibt Alexander Recht. Der Online-Shop wird zur Zahlung der 1.600 Euro plus Zinsen verurteilt.

Was es mit dem „Europa-Verfahren“ auf sich hat

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist eines von zwei sogenannten vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren. Die Bezeichnung „vereinfacht“ trifft es jedoch nicht ganz, da es für juristische Laien nahezu unmöglich ist, das Verfahren eigenständig einzuleiten. Viele scheitern bereits an der ersten Frage des Formblatts, nämlich der nach dem zuständigen Gericht.

Für die Nutzung des Verfahrens müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um einen grenzüberschreitenden Fall in einem anderen EU-Land handeln. Eine Ausnahme bildet Dänemark. Zudem muss es sich um eine Streitigkeit im Handels- oder Zivilrecht handeln, typischerweise eine Verbraucherstreitigkeit. Öffentliche Gegner wie der Zoll oder eine Steuerbehörde fallen raus. Die dritte Bedingung betrifft den Streitwert, der unter 5.000 Euro liegen muss.

Das Verfahren erfolgt meist schriftlich und ohne physische Verhandlung. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht verpflichtend. Um das Verfahren einzuleiten, müssen Klägerinnen und Kläger ein Formblatt ausfüllen, das auf dem Portal e-justice.europa.eu zur Verfügung steht.

Um das Formular korrekt auszufüllen bedarf es trotz der vereinfachten Struktur einer gewissen Rechtsexpertise. Eine offizielle Anlaufstelle, die Unterstützung bietet, fehlt bisher in Deutschland – obwohl eine solche eigentlich per Verordnung vorgeschrieben ist.

„Justiz ohne Grenzen“ nimmt Klagende an die Hand

Im deutsch-französischen Kontext füllt „Justiz ohne Grenzen“ diese Lücke und ist mit seinem Knowhow zur Stelle. Das Projektteam nimmt Klägerinnen und Kläger an die Hand und unterstützt diese kostenlos bei den einzelnen Schritten. In Zukunft könnte der Service auf weitere Länder zusätzlich zu Frankreich ausgeweitet werden.

Das Projekt organisiert außerdem einmal im Monat kostenlose juristische Erstberatungen mit zweisprachigen Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten – entweder online oder beim Projektträger ZEV in Kehl. Auch Alexander nutzt eine dieser Sprechstunden und spricht mit einem Gerichtsvollzieher. Er erfährt, wie er das Urteil, das er nun in den Händen hält, effektiv durchsetzen kann. Der Sammler hat den ihm zustehenden Betrag mittlerweile erhalten.

„Alexanders Fall hat eine ganze Bandbreite an juristischen Schritten durchlaufen, und wir konnten ihm bei jedem davon zur Seite stehen“, freut sich Lion-Joed Char, Projektleiter von „Justiz ohne Grenzen“.

„Justiz ohne Grenzen“ wird finanziert von:

  • Interreg Oberrhein
  • dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
  • dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • dem französischen Ministerium für Europa und Äußeres
  • dem Conseil Départemental de l‘Accès au Droit du Bas-Rhin
  • der Région Grand Est
  • der Collectivité européenne d’Alsace
  • der Stadt und Eurometropole Straßburg

__________________________

Bild: Sammelfiguren sind bei Fans beliebt. In Alexanders Fall handelte es sich um eine wertvolle Samurai-Figur.
Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Fotocredits: pexels.com/Erik Mclean