Private Projekte der Denkmalpflege: Jetzt in Gemeinde Bestwig noch Fördermittel sichern

Private Projekte der Denkmalpflege: Jetzt in Gemeinde Bestwig noch Fördermittel sichern

Bestwig: Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen in der Gemeinde Bestwig aufgepasst: Gemeinsam mit dem Land NRW fördert die Gemeinde Bestwig private Maßnahmen der Denkmalpflege im Gemeindegebiet. Wer von den Fördermitteln profitieren möchte, sollte sich allerdings sputen: Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen noch in diesem Jahr begonnen und grundsätzlich auch abgeschlossen werden.

Darauf macht Sandra Fischer, für den Bereich Denkmalschutz zuständige Mitarbeiterin im Team des Bürger- und Rathauses Bestwig, aufmerksam. Denn Pflege und Erhalt von denkmalgeschützten Immobilien verlangen von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht nur jede Menge „Herzblut“, sondern oftmals auch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Fördergelder können dabei helfen, diese Belastungen spürbar zu reduzieren.

Konkret: Bis zu 50 Prozent von Projektkosten privater Maßnahmen der Demkmalpflege können gefördert werden – bis zu einer Zuschusssumme von maximal 10.000 Euro. Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 40.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Noch ist der Fördertopf gut gefüllt..

Voraussetzung für die Förderung einer Baumaßnahme: Das jeweilige Objekt muss als Denkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Bestwig eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. Falls das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann es sich lohnen, auch jetzt noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde zu beantragen. Besonders wichtig: Die geplante Maßnahme darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Ziel ist es aber auch, entsprechende Projekte grundsätzlich noch im Jahr 2024 zu beenden.

Weitere Informationen über die Denkmalförderung gibt es bei Sandra Fischer telefonisch unter 02904/987-105 oder unter sandra.fischer@bestwig.de per E-Mail.

 

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Quelle: Gemeinde Bestwig
Fotocredits: Archiv

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