Stadt Winterberg lädt zum Bürgerdialog „Grundsteuer“ am 15. Januar in den Ratssaal
Antworten und Aufklärung zur Grundsteuerreform / Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür / Differenzierte Hebesätze sollen Belastungen auffangen
Winterberg: Den Grundstücks- und Immobilieneigentümern im Stadtgebiet Winterberg wird in den kommenden Wochen der Grundsteuerbescheid ins Haus flattern. Was eigentlich nichts Besonderes ist, wird in diesem Jahr aufgrund der von Bund und Ländern umgesetzten Grundsteuerreform, bei der alle Grundstücke neu bewertet wurden, zu reichlich Aufmerksamkeit führen. Schließlich ist es kaum absehbar, wie sich die Reform im Geldbeutel auswirken wird. Um dieses Thema im Detail zu erläutern sowie mögliche Fragen zu klären, lädt die Stadt Winterberg am 15. Januar zum Bürgerdialog Finanzen mit dem Schwerpunktthema „Grundsteuer“ um 18.30 Uhr in den Ratssaal des Winterberger Rathauses ein. Klar ist schon jetzt, eine Grundsteuer-Erhöhung durch die Hintertür wird es seitens der Stadt Winterberg nicht geben. Die Einnahmen der Stadt Winterberg aus der für den Grundstücksbesitzer maßgeblichen Grundsteuer B werden 2025 im Vergleich zum Vorjahr exakt gleichbleiben und bei rund 3,15 Millionen Euro liegen.
„Für uns war und ist es wichtig, dass wir die Grundsteuer-Reform nicht dafür nutzen, um unsere Einnahmen zu erhöhen und damit faktisch eine Steueranhebung umzusetzen, die die Grundstücks- und Immobilienbesitzer unverhältnismäßig belastet. Wir möchten aber klar betonen, dass diese Aufkommensneutralität zwar bedeutet, dass die Einnahmen der Stadt bei der Grundsteuer B unter dem Strich bei 3,15 Millionen bleiben, es aber durchaus dazu kommen kann, dass die umgesetzte Reform und die damit verbundenen Berechnungsgrundlagen dazu führen, dass einzelne Eigentümer mehr, andere weniger Grundsteuern bezahlen ab diesem Jahr“, so Basti Östreich, der für die Finanzen bei der Stadt Winterberg verantwortlich ist.
Einnahmen der Stadt bleiben bei 3,15 Millionen Euro wie 2024
Die Grundsteuereinnahmen der Kommunen basieren insbesondere auf den von den Städten jedes Jahr festzulegenden Hebesätzen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Entscheidend für die privaten Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B. Um die Aufkommensneutralität sowie eine größtmögliche Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu wahren, hatten die Kommunen die Möglichkeit, entweder auf einheitliche Hebesätze des Landes zur Grundsteuer B zurückzugreifen oder differenzierte Hebesätze für Grundstücke mit Wohnbebauung sowie ohne Wohnbebauung einzuführen. „Der Rat hat im Dezember beschlossen, dass bei der Grundsteuer B ein differenzierter Hebesatz eingeführt wird. Der Hebesatz der Wohngebäude beträgt 490 % und der Nicht-Wohngrundstücke 915 %. Hätten wir einheitliche Hebesätze erhoben, würde dies dazu führen, dass Eigentümer von bebauten Grundstücken deutlich mehr, Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken deutlich weniger stark finanziell belastet werden“, erklärt Michael Beckmann. Grund dafür sei, dass das Finanzamt alle Grundstücke neu bewertet habe und die Nicht-Wohngrundstücke wesentlich niedriger bewertet wurden als die Wohngebäude. Wohnen wäre in Winterberg also teurer geworden.
„Diese Verteuerung wollen wir durch den differenzierten Hebesatz möglichst verhindern“, so der Bürgermeister, der zudem daran erinnert, dass die Stadt Winterberg wie viele andere Kommunen darum gekämpft hätten, differenzierte Hebesätze und damit kommunalfreundliche Lösungen mit Blick auf die Aufkommensneutralität anwenden zu können, um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Eigentümer von Grundstücken mit Wohngebäuden zu vermeiden. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde vom Stadtrat zudem auf 190 % festgesetzt.
Differenzierte Hebesätze lassen Kommunen mehr Spielraum
Im September 2024 haben die Kommunen die zugesagten aufkommensneutralen Hebesätze, im gleichen Zuge aber auch die so wichtigen aufkommensneutralen differenzierten Hebesätze, erhalten. Das ist zumindest ein Erfolg für die Städte. Denn hätte es wie erwähnt keine Möglichkeit zur Differenzierung gegeben, hätten die Kommunen keinerlei Einfluss auf individuelle Verhältnisse in den jeweiligen Städten nehmen können. Wohnen wäre ohne die Differenzierung unweigerlich deutlich teurer geworden. Insofern ist der differenzierte Hebesatz, auch wenn er immer noch ein Prozessrisiko trägt, ein Erfolg der Bemühungen der Städte und Gemeinden“, so Beckmann.
Klar ist aber auch, welchen Betrag die Bürgerinnen und Bürger jeweils zahlen müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantwortet werden. Dies liegt daran, dass der städtische Hebesatz erst als Multiplikator an die Bewertung der Grundstücke seitens des Finanzamtes gelegt wird. Der Rat der Stadt Winterberg hat beschlossen, für Wohngrundstücke den aktuellen Hebesatz von 490 Punkten beizubehalten. Der vom Land für Wohngrundstücke vorgeschlagene Hebesatz hätte bei 493 Punkten gelegen, also nur unwesentlich höher. Für Nichtwohngrundstücke hat der Rat beschlossen, den vom Land vorgeschlagene Hebesatz von 915 Punkten anzuwenden. Ob dies für Nichtwohngrundstücke damit zu einer Mehrbelastung führt, kann man nicht pauschal sagen, die diese Grundstücke durch das Finanzamt in der Regel niedriger bewertet wurden. Folglich werden einige Eigentümer zukünftig weniger Grundsteuer, andere mehr zahlen, egal wie der Hebesatz ausgestaltet wird. Am Ende bleibt es aber bei den rund 3,15 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen der Stadt im Jahr 2025 wie im Vorjahr.
Rat setzt klares Zeichen pro Dauerwohnen
„Mit dieser Ausgestaltung hat der Rat der Stadt Winterberg ein klares Signal zur Stärkung des Dauerwohnens in unserer Stadt gesetzt, ohne jedoch die Nichtwohngrundstücke über Gebühr zu belasten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen. Mit den differenzierten Hebesätzen sichern wir zudem die Aufkommensneutralität ab, d.h. es wird keine Anhebung der Grundsteuer über die Hintertür geben“, betont Michael Beckmann. Winterbergs Bürgermeister hofft, dass viele Bürgerinnen und Bürger der Einladung zum Bürgerdialog am 15. Januar folgen werden, um sich das durchaus komplexe Berechnungs-Konstrukt näher erläutern zu lassen.
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Quelle: Stadt Winterberg
Fotocredits: Stadt Winterberg