Hunde-Zählung in Gemeinde Bestwig: Jetzt noch Chance zur Nachmeldung

Hunde-Zählung in Gemeinde Bestwig: Jetzt noch Chance zur Nachmeldung

Bestwig: Die Gemeinde Bestwig führt in Kürze eine Hundebestandsaufnahme durch. Dabei werden ab dem 2. Juni Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens Springer Kommunale Dienste GmbH sämtliche Haushalte im Gemeindegebiet besuchen, um die Anzahl der dortigen Hunde festzustellen. Hundebesitzer, deren Vierbeiner nicht bei der Gemeinde Bestwig angemeldet sind, haben jetzt noch die Chance, die Anmeldung kurzfristig nachzuholen.

Hintergrund: Wie fast alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Gemeinde Bestwig eine Hundesteuer. Sie beträgt zurzeit bei einem Hund 75 Euro im Jahr; Besitzer von zwei Hunden zahlen 90 Euro pro Hund und Jahr; bei drei und mehr Vierbeinern werden 105 Euro pro Tier und Jahr erhoben. Die Hundebestandsaufnahme sei dabei keineswegs als Gängelung der Hundebesitzerinnen und -besitzer gedacht, unterstreicht Bürgermeister Ralf Péus: “Im Gegenteil soll sie dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Hunde halten, steuerlich gleich behandelt werden – das ist ein Gebot der Fairness. Es kann nicht sein, dass jemand, der sich – aus welchen Motiven auch immer – nicht an die rechtlich vorgegebenen Regeln hält, einen Vorteil daraus zieht.”

Die beauftragte Firma wird durch eine Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Um sich ausweisen zu können, besitzen die Mitarbeiter dieses Unternehmens eine Legitimation mit einem Dienstsiegel der Gemeinde Bestwig, die gut sichtbar an der Kleidung getragen wird. Die Auskünfte der Hundehalter erfolgen auf freiwilliger Basis; die Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens werden im Rahmen ihrer Aufgabe Wohnungen nicht betreten.

Die Gemeinde Bestwig bittet dabei um Verständnis, dass alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden – auch Hundehalter, die ihren Vierbeiner bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben. Hintergrund: Aus Gründen des Datenschutzes haben die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH keine Informationen über bereits gemeldete Hunde.

Für den Fall, dass die Prüfer nicht gemeldete Vierbeiner feststellen, kann es für deren Halterinnen und Halter teuer werden: Eine rückwirkende Besteuerung ist ebenso möglich wie ein Bußgeld von der Gemeinde Bestwig, da die Betroffenen ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Die Gemeinde Bestwig appelliert deshalb an alle Hundebesitzer, vorsorglich zu prüfen, ob ihr Vierbeiner ordnungsgemäß angemeldet ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, können – um Probleme bei der Erfassung zu vermeiden – Halterinnen und Halter ihre Tiere noch kurzfristig bei der Gemeinde Bestwig ohne weitere Konsequenzen nachmelden. Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Gemeinde Bestwig unter www.bestwig.de im Bereich “Politik, Verwaltung & Bürgerservice” unter den Unterpunkten “Finanzen & Steuern” und “Hundesteuer” zu finden. Persönlich können Hunde zudem im Bürgerbüro des Bürger- und Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung angemeldet werden.

 

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Quelle: Gemeinde Bestwig

Fotocredits: Gemeinde Bestwig