Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich – Gesetzliche Änderung ab Juni 2025
Brilon: Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab Juni neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger. Mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen, kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, nicht mehr rückwirkend.
Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, die Stadtwerke Brilon mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch eine Weiterbelieferung auf den Namen des falschen Rechnungsempfängers aufgrund fehlender Informationen.
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird und für alle Lieferanten gilt.
Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Brilon gerne unter 02961/9886-0 zur Verfügung.
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Quelle: Stadtwerke Brilon
Fotocredits: Stadtwerke Brilon