Hitzewelle im Betrieb – Beschäftigte haben Rechte!

Hitzewelle im Betrieb – Beschäftigte haben Rechte!

DGB: Die heißen Sommertage sorgen auch in Südwestfalen für angespannte Bedingungen an vielen Arbeitsplätzen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Südwestfalen weist darauf hin, dass Beschäftigte unter Hitzestress nicht schutzlos sind – sie haben klare Rechte.

„Wenn die Temperaturen im Büro oder in der Werkhalle steigen, muss der Arbeitsschutz Priorität haben“, betont Bulut Surat, Regionsgeschäftsführer des DGB Südwestfalen. „Ab 26 Grad Raumtemperatur müssen Arbeitgeber erste Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen. Spätestens ab 30 Grad sind sie verpflichtet, die Belastung zu reduzieren – etwa durch Lüftung oder Sonnenschutz. Und bei über 35 Grad darf ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Hitzepausen nicht mehr gearbeitet werden.“

Ein genereller Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder „hitzefrei“ besteht allerdings nicht. Umso wichtiger sei es laut Surat, dass Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen: „Ob durch Gleitzeitregelungen, flexible Pausen oder Homeoffice-Lösungen – es gibt Spielräume, die genutzt werden müssen.“
Der DGB Südwestfalen appelliert an die Unternehmen der Region, ihrer Fürsorgepflicht in diesen heißen Tagen besonders nachzukommen. „Gute Arbeit braucht gute Bedingungen – und das schließt einen wirksamen Hitzeschutz mit ein“, so Surat.

 

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Quelle:Deutscher Gewerkschaftsbund NRW – Region Südwestfalen
Fotocredits: Iryna Kozhyna via Unsplash