Gemeinde Bestwig bittet Autofahrer: Beim Parken Rücksicht auf Winterdienst nehmen

Gemeinde Bestwig bittet Autofahrer: Beim Parken Rücksicht auf Winterdienst nehmen

Bestwig: Winterwetter mit „richtig viel“ Schnee ist in den vergangenen Jahren eher selten geworden. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es deshalb zu einer mehr oder weniger ungewohnten Herausforderung geworden, wenn Schnee und Eis in größeren Mengen auf Straßen und Gehwegen vorhanden sind. Die Gemeinde Bestwig erinnert deshalb alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Pflicht, Gehwege von Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu bestreuen.

Bei Straßen ohne Gehweg müssen die Grundstückseigentümer einen Streifen von rund einem Meter – gemessen vom Fahrbahnrand – eis- und schneefrei halten. Davon profitieren insbesondere die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs oder möglicherweise sogar auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Wichtig: Der Schnee, der geräumt wird, sollte auf den angrenzenden Teilen des Bürgersteigs oder notfalls auf dem Fahrbahnrand gelagert werden – ihn auf die geräumte Fahrbahn zu schaufeln oder zu fräsen ist nicht gestattet.

Laut Ortssatzung müssen Grundstückseigentümer in der Zeit von 7 bis 20 Uhr Schnee und Glätte kurzfristig beseitigen. Kommt nach 20 Uhr nochmals „weiße Pracht“ oder Eisglätte hinzu, müssen die Wege am Morgen darauf werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr wieder frei sein. Wer sich an diese Regelungen hält, dürfte dann auch haftungsrechtlich „auf der sicheren Seite“ sein.

Übrigens: Die Räumpflicht gilt ebenso für Gehwege entlang unbebauter oder unbewohnter Grundstücke. Auch hier ist der Eigentümer verpflichtet, Schnee und Eis zu entfernen. Falls er das nicht selbst erledigen kann – etwa, wenn er nicht vor Ort wohnt – muss er sich darum kümmern, dass Dritte für ihn den Winterdienst an dieser Stelle übernehmen. Damit erfüllen die Eigentümer nicht nur die satzungsrechtlichen Bestimmungen, sondern leisten einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Gleichzeitig bittet die Gemeinde Bestwig alle Bürgerinnen und Bürger, vor allem in den Nebenstraßen ihre Autos möglichst nicht direkt auf der Straße zu parken. Nur dann können die Schneepflüge vor allem in die engen Straßen hineinfahren und für freie Fahrbahnen sorgen. Auch bei versetzt geparkten Fahrzeugen sollten die Anwohnerinnen und Anwohner daran denken, dass der Schneepflug einen weitaus größeren Arbeitsraum benötigt als ein normales Auto.

Ebenso appelliert die Gemeinde Bestwig an alle Verkehrsteilnehmer, den Herausforderungen des Winters mit Geduld und Rücksichtnahme zu begegnen. Statt Aufregung und möglicherweise sogar Bedrohungen – insbesondere gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Winterdienstes – helfen ein “kühler Kopf” und Verständnis sowohl Autofahrern wie Fußgängern, sicher und wohlbehalten mit besonderen Verkehrslagen fertigzuwerden.

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Quelle: Gemeinde Bestwig
Fotocredeits: Gemeinde Bestwig