Kostenlose Hilfe für die Steuererklärung 2020

Viel mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehme­rinnen als bisher müssen für 2020 eine Steuererklärung abgeben. Wer das zum ersten Mal macht oder wer bislang nur selten eine Steuererklärung abgeben musste, könnte mit den Sonderrege­lungen für 2020 leicht überfordert sein. Fehler können dabei finanzielle Nachteile bedeuten. Deshalb hilft der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen kostenfrei – mit Webinaren zum Thema „Steuererklärung“ und einer Anleitung, die Unterstützung  beim Ausfüllen der Steuererklärung bietet.

 

Wer muss eine Steuererklärung für 2020 abgeben?

Haben Sie in 2020 mehr als 410 Euro steuer­freie Lohnersatz­leistungen – z. B. Arbeits­losengeld, Kranken­geld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld – erhalten, müssen Sie für 2020 eine Steuererklärung abgeben. Wer als Empfänger von Kurzarbei­tergeld nicht von sich aus aktiv wird, bekommt nach Auskunft des Bundesfinanz­ministeriums eine schriftliche Erinnerung mit einer Frist für die Abgabe. Damit es nicht stressig wird, sollten Sie die Steuererklärung frühzeitig beginnen.

 

Für wen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für 2020?

Wer in 2020 von zuhause aus tätig war, könnte durch die Steuererklärung Geld zurück­erhal­ten, weil das Homeoffice stärker steuerlich gefördert wird.

Absetzbar sind z. B.:

  • das Arbeiten im Homeoffice auch ohne Arbeitszimmer mit 5 Euro pro Tag Homeoffice (maximal 600 Euro) und
  • angeschaffte Computer und Zubehör wie z. B. Kopfhörer, wenn sie unter 800 Euro netto (ohne MWSt.) gekostet haben sogar vollständig in 2020 und
  • in gleicher Weise Bürostuhl und Büromöbel und
  • die Telekommunikations- und Internetkosten pauschal mit 20% der Rechnung (maximal 20 Euro pro Monat)
  • sowie zusätzlich die Fahrten zur Arbeit, für die Tage, die Sie nicht im Homeoffice waren.

 

Dafür sollten Sie vom Arbeitgeber einen Nachweis erbitten, wann Sie im Homeoffice gearbeitet haben.

 

Bis wann wurde die Abgabefrist verlängert?

Bis zum 31. Oktober 2021 muss die Steuererklärung abgegeben werden. Für Nordrhein-Westfalen gilt wegen Wochenenden und Feiertag der 2. November als letzter Abgabetermin. Wer einen Lohnsteuerhilfe­verein oder einen Steuerberater beauftragt, kann die Abgabefrist auf Antrag bis 31. Mai 2022 verlängern. Wer Geld zurück bekommt, sollte schon früher die Steuererklärung einreichen – umso früher erhalten Sie Ihre Erstattung.

 

Wie kann man die Steuererklärung machen?

Sie können selbst bequem und kostenfrei online über das Finanzamt-Portal „Elster“ Ihre Steuererklärung erstellen: www.elster.de/elsterweb/infoseite/privatpersonen. Alternativ können Sie gegen eine Gebühr einen Lohn­steuerhilfeverein oder einen Steuerberater damit beauftragen.

 

Wann winkt eine Steuererstattung, wann droht eine Nachzahlung?

Das hängt davon ab, wie viel Kosten Sie absetzen können. Das Kurzarbeitergeld sowie andere Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, erhöhen aber Ihren Steuersatz (Progressionsvorbehalt) und dadurch kann Ihre tatsächliche Steuer höher sein als die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer. In diesem Fall kommt eine Nachzahlung auf Sie zu. Mehr Informationen dazu hält der Bund der Steuerzahler für Sie bereit.

 

Was senkt Ihre Steuern?

Beispielsweise Werbungskosten wie Fahrkosten, Homeoffice-Pauschale und -Ausstattung, Arbeits­kleidung, Handwerkerkosten (z. B. anteilig in Mietnebenkosten), Kinderbetreuung und mehr.

 

Tipp:

Kostenfreie Webinare und Informationen zur Steuererklärung erhalten Sie beim Bund der Steuerzahler unter: https://steuerzahler.de/nrw/webinare-fuer-arbeitnehmer/

 

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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