Endspurt für die Steuererklärung

Wer für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte jetzt loslegen: Am 2. November endet in diesem Jahr die wegen Corona verlängerte Abgabefrist. Durch die Pandemie sind mehr Menschen betroffen als sonst, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW.

 

Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss eine Steuererklärung abgeben. Zwar sind Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den so genannte Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

 

Viele Menschen haben im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet. Sie können dafür eine Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Es lohnt sich also auch, freiwillig eine Steuererkärung abzugeben. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, erklärt Hans-Ulrich Liebern, Steuerexperte des BdSt NRW.

 

Praktische Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bieten die BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“ und „Steuererklärung für Senioren 2020“. Sie können die Broschüren kostenlos beim BdSt NRW bestellen, telefonisch unter 0211 99175-42 und per E-Mail an info@steuerzahler-nrw.de.

 

Webinare zum Thema mit dem BdSt-Steuerexperten gibt es am 14. Oktober (Arbeitnehmer) und am 18. Oktober (Senioren), jeweils um 18 Uhr. Anmeldung auf www.steuerzahler.de/nrw/webinare.

 

Bild: Auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Senioren zugeschnitten sind die BdSt-Ratgeber zur Steuererklärung.

 

Fotocredits: BdSt NRW

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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