Im Corona-Jahr steigen die Einnahmen aus der Hundesteuer

Die Hundesteuer abschaffen – diese Forderung erneuert der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW zum „Internationalen Tag des Hundes“ am 10. Oktober und hebt positiv die Stadt Ahlen hervor, die in diesem Jahr die Steuer für den ersten Hund auf 0 Euro gesetzt hat. „Viele Menschen haben sich während der Corona-Pandemie einen Hund zugelegt. Das macht zweierlei deutlich: Zum einen ist ein Hund ein wichtiger sozialer Halt. Zum anderen schlägt die Lenkungswirkung, die Kommunen sich von der Hundesteuer erhoffen, vollkommen fehl“, sagt Eberhard Kanski, stellvertretender BdSt-Vorsitzender.

 

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind im ersten Halbjahr dieses Jahres um 3,8 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 gestiegen. Das ist ein Plus von 6,2 Prozent, wie das Statistische Landesamt IT.NRW mitteilt. „Das ist das größte Plus seit vielen Jahren“, so Kanski. „Die Hundesteuer schreckt Tierfreunde also nicht davon ab, einen Hund in die Familie aufzunehmen.“ Kanski appelliert an die Kommunen, sich an Ahlen ein Beispiel zu nehmen und zumindest den ersten Hund von der Steuerpflicht zu befreien.

 

Wie unterschiedlich die Hundesteuer erhoben wird, zeigt der diesjährige Vergleich des Bundes der Steuerzahler NRW. Die Spanne für einen Hund reicht von 0 Euro in Ahlen über 24 Euro jährlich in Lienen bis zu 180 Euro in Hagen. Als gefährlich eingestufte Hunde werden in der Regel höher besteuert. Hier zahlt man in Legden mit 120 Euro im Jahr am wenigsten, in Solingen und Heimbach mit 1.200 Euro am meisten. 92 Städte und Gemeinden erheben keine gesonderte Steuer für die so genannten Kampfhunde.

 

Elf Kommunen haben in diesem Jahr die Hundesteuer erhöht: Ahaus, Beverungen, Erkrath, Hellenthal, Hückeswagen, Jüchen, Kreuzau, Langenfeld, Rheinberg, Titz und Wülfrath. Dabei führt Ahaus mit einem Plus von 29 Prozent das Feld an. Für gefährliche Hunde hat Jüchen die Hundesteuer mit 41 Prozent am stärksten erhöht.

 

Wie bei jeder anderen Steuerart auch sind die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt. „Wer denkt, mit den Einnahmen aus der Hundesteuer würden die Kommunen die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf Straßen und in Parks beseitigen, Fiffi-Tüten-Spender aufstellen oder Hundewiesen einrichten, der irrt“, sagt Kanski und betont: „Die Hundesteuer soll einfach nur Geld ins Stadtsäckel spülen. Sie ist aber nichts weiter als eine Bagatellsteuer, die in einem modernen Steuersystem keinen Platz mehr hat.“ Ein zeitgemäßes Steuersystem setzt auf einige wenige Steuerarten, deren Erträge den Staat auskömmlich finanzieren. Bagatellsteuern – ob auf Hundehaltung, Tanzvergnügen oder den zweiten Wohnsitz – gehören nicht dazu.

 

Bild: Für Levi zahlt Frauchen in Solingen 150 Euro im Jahr Hundesteuer. In Ahlen dürfte Levi kostenlos leben.

 

Fotocredits: BdSt NRW

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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