„Sonst werden wir die Situation nicht bewältigen“

Paderborn/Brilon: Die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie im Erzbistum Paderborn plädiert für eine allgemeine Impflicht. Eine nur auf die Pflege bezogene Verpflichtung, die ab dem 15. März 2022 auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt, reiche nicht aus. „Ich halte eine Impfpflicht gesamtgesellschaftlich für angebracht. Sonst werden wir die Situation nicht bewältigen“, erklärt Heinz-Georg Eirund, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, der u. a. 67 stationäre Wohnangebote und 28 Werkstätten mit rund 3.400 Beschäftigten angeschlossen sind.

 

Insgesamt bestehe in den Wohnhäusern und Werkstätten eine ausgesprochen hohe Impfquote. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass zu Beginn der Impfkampagne mobile Impfteams die Einrichtungen aufgesucht hätten, um vor allem die besonders „vulnerable“ Gruppe der Menschen mit Behinderungen zu schützen. Die Einrichtungen hätten mit hohem personellen und organisatorischen Aufwand dafür gesorgt, dass viele Menschen erreicht wurden, weil auch die Hürden für die Impfung extrem niedrig waren. Trotz dieser hohen Impfquote begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März. „Dies wird dafür sorgen, dass ein besonders hohes Maß an Gesundheitsschutz für Mitarbeitende und Nutzer der Angebote sichergestellt wird“, so Heinz-Georg Eirund.

 

Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgenommen sind Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Wer ohne medizinischen Grund die Impfung verweigere, für den falle ab dem 15. März die Arbeitsgrundlage weg. „Wir werden das konsequent umsetzen und können da keine Kompromisse machen“, verdeutlicht Eirund die Haltung des Caritasverbandes Brilon, den er als Vorstand leitet.

 

Fotocredits: Caritasverband Brilon e.V.

Quelle: Caritasverband Brilon e.V.

 

Print Friendly, PDF & Email