
Untere Naturschutzbehörde informiert: Schutz der Vögel in der Brutzeit
Hochsauerlandkreis: Die Untere Naturschutzbehörde weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Beeinträchtigung bzw. Zerstörung der Lebensstätten von wildlebenden Tieren und Pflanzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sofern sich also Vögel in einem Nest aufhalten oder sogar dort brüten, dürfen die Nester auf keinen Fall entfernt werden.
Ansprechpartnerin beim Hochsauerlandkreis ist Elena Schölzchen, Telefon: 0291-941658, E-Mail: elena.schoelzchen@hochsauerlandkreis.de.
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Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis